Entwurf, Prüfung und Anpassung von Verträgen für verschiedene Gelegenheiten,
sowie Anfechtung und Widerruf

Verträge werden täglich abgeschlossen. Ob beim Kauf eines Kfz oder lediglich beim Kauf von Brötchen beim Bäcker um die Ecke. Und selbstverständlich im Internet. Dort lauern die Gefahren, weil die „Vertragspartner“ die Unkenntnis der Verbraucher ausnutzen.
Aber auch bei Verträgen, die schon lange bestehen, sind Schwierigkeiten keinesfalls ausgeschlossen. Oft glaubt der Einzelne gegen einen großen Konzern keine Chance zu haben. Der erfahrene Anwalt weiß aber auch hier zu helfen.
So steigen beispielsweise die Beiträge von privaten Krankenkassen etwa seit dem Jahr 2002 exorbitant an. Die Krankenkassen begründen diesen Anstieg mit der Kostenexplosion im Gesundheitswesen.
Diese Begründung ist natürlich unsinnig, da in diesem Falle die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen ebenso steigen müssten. Es ist in der Versicherungsbranche allgemein bekannt, dass die privaten Krankenversicherer (verbotener Weise) mit dem Geld der Versicherten spekulieren und dabei oft hoch verlieren. Für die Versicherungen gilt es nun, das verlorene Geld mit allen möglichen Mitteln wiederzukommen. Das geht am einfachsten über Beitragserhöhungen. Ebenfalls nicht neu ist dabei die Taktik, neue, günstige Tarife auf den Markt zu bringen (meistens Billigangebote mit abgespeckten Leistungen) welche nach einiger Zeit geschlossen werden, so dass in diesen Tarifen keine Neukunden mehr dazukommen. Deshalb steigen in diesen Tarifen die Krankheitskosten ständig an, während die Krankenversicherung wieder neue Lockangebote auf den Markt bringt. Die privaten Krankenkassen verstecken sich dabei gerne hinter der Zustimmung eines so genannten Treuhänders.
Hierbei soll der Eindruck erweckt werden, dieser Treuhänder würde neutral und unabhängig die Notwendigkeit von Beitragsanhebungen überprüfen. Hierbei wird jedoch vergessen, dass diese Treuhänder von den Versicherungen bezahlt werden. Ein Treuhänder, welcher noch weitere Begutachtungen von einem Versicherungsunternehmen bekommen möchte, muss sich deshalb gut überlegen, wie sein Gutachten ausfällt. Die Versicherungen und die Treuhänder bewegen sich dabei auf relativ sicherem Terrain, da die Berechnungen so kompliziert sind, dass sie ein Normalsterblicher keinesfalls nachvollziehen kann.
Nach alldem könnte man der Ansicht sein, dass die Chancen, sich gegen eine Beitragserhöhung zu wehren, gleich Null sind. Dies ist jedoch unzutreffend.Nach meinen Erfahrungen mit den Krankenversicherern haben diese eine Heideangst davor, dass die Berechnungsmodelle ebenso wie die Gutachten der Treuhänder höchstrichterlich nachgeprüft werden.
Die bei Krankenversicherungen übliche Vorgehensweise, auch dann die Beiträge zu erhöhen, wenn die Versicherungsleistungen (die Zahl der Krankheitsfälle) zurückgegangen ist, kann nach meinem Dafürhalten nicht mit Recht und Gesetz in Einklang stehen und dient nur dazu, die Kassen der Versicherungen zu füllen. Gerade in letzter Zeit wurden die Versicherungen vom BGH in die Schranken gewiesen.
Da mir auch Sachverständige bekannt sind, welche die Auseinandersetzung mit der Krankenversicherung nicht scheuen, können durchaus „Tarifanpassungen“, welche von den Krankenversicherungen vorgenommen und von den Treuhändern bestätigt wurden, als unangemessen aufgedeckt werden. Da dies für die Versicherungsgesellschaften bedeuten würde, dass sie ihre Berechnungsmethoden völlig umstellen müssten, sind sie zu großzügigen Abfindungszahlungen und Beitragsnachlässen bereit, wenn das Verfahren nicht fortgesetzt wird.
Eine solche Vorgehensweise empfiehlt sich am besten dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten übernimmt. Aber auch gegen Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen, die bei Wertpapieranlageberatung mehr an die eigene Provision als an den Vorteil der Kundschaft denken, oder die ohne Skrupel Schrottimmobilien finanzieren und sich dahinter verstecken, angeblich von den Vertriebsmethoden des Vermittlers der Schrottimmobilie keine Ahnung zu haben, wird durch die neuere Rechtsprechung von BGH und EuGH ein Vorgehen ermöglicht.
Zum Vertragsrecht gehört auch die Prüfung, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Oft genug erdreisten sich Unternehmen mithilfe von Inkassobüros und zunehmend auch mit Unterstützung von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen, angebliche Kunden wegen angeblich bestellter und nicht bezahlter Ware abzumahnen und mit Gerichtsverfahren, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc. zu drohen.
All diese Drohungen sind letztlich nur heiße Luft, aber der rechtliche Laie durchschaut das nicht, lässt sich von einem beeindruckenden Briefkopf abschrecken und zahlt lieber ein paar hundert Euro, um den Ärger los zu werden. Hier genügt in der Regel jedoch ein Anwaltsschreiben und die Sache ist erledigt. Dies ist natürlich nur ein kleiner Abriss der von mir behandelten Rechtsgebiete. Aus nahe liegenden Gründen können die rechtlichen Probleme nur angerissen werden;
auch gestaltet jeder Fall sich in den Einzelheiten anders.